Kosten der Betreuungsplätze

Seit dem 01.08.2013 haben Eltern, die berufstätig sind, oder deren Kinder die das           1. Lebensjahr beendet haben, einen Anspruch auf finanzielle Unterstützung (laufende Geldleistungen) durch das Jugendamt Mannheim. Diese Unterstützung ist einkommensunabhängig richtet sich aber nach den Arbeitsstunden und Tagen, die im Arbeitsvertrag festgelegt sind. 

Wenn beide Eltern, oder ein Elternteil nicht berufstätig sind und das Kind wie oben beschrieben das 1. Lebensjahr beendet hat, haben die Eltern einen gewissen Rechtsanspruch. Dieser beträgt in der Woche 30h und wird ebenfalls vom Jugendamt Mannheim unterstützt. 

Die Private Betreuungsvergütung für einen Vollzeitplatz von 37,5 Stunden pro Woche beträgt der Eigenanteil pauschal 420€. Weitere Betreuungsvergütungen auf Anfrage.  Die Kosten für weniger Stunden auf Anfrage.                                                                                  

Die monatliche Pauschale die zu zahlen ist, richtet sich je nach den Betreuungsstunden in der Woche. 

Bei eventuellen Fragen melden sie sich bitte direkt beim Jugendamt Fachbereich Kindertagespflege. 

Telefonnummer:    0621/293-3734 

email:    Kinder.Tagespflege@Mannheim.de

www.mannheim.de   >kindertagespflege

 

Außerdem wird eine Essensgeldpauschale für ein gesundes abwechslungsreiches Mittagessen erhoben. 

Frühstück wird von den Eltern selbst mitgebracht und ist nicht im Essensgeld enthalten. 

Wird keine Anmeldung über das Jugendamt gewünscht oder das Kind ist unter 1 Jahr alt, zahlen Eltern den gesamten Betreuungsbeitrag PRIVAT an die Tagesmutter.      (Dies entspricht dem Bezuschussten Anteil vom Jugendamt + die private Betreuungsvergütung + die Essensgeldpauschale)

Babysitting und Überschreitung der Betreuungszeit ist generell auf privater Basis zu bezahlen. Der Stundenlohn beträgt hier 20,00€ die Stunde.
 

In den Betreuungskosten sind Bastelmaterial und Verbrauchsmittel schon mit eingerechnet.

Windeln und Wund/Pflegecreme sind von den Eltern mitzubringen!

 

Wichtige Info!!!   

Wir möchten Ihnen gerne eine wichtige Information bezüglich des Betreuungsgeldes während der Schließung der Kleinkindbetreuung mitteilen:    

Gemäß den gängigen Praktiken und Vereinbarungen bleibt der oder die Sorgeberechtigte/n weiterhin zur Zahlung des Betreuungsgeldes verpflichtet, selbst wenn die Kindertagespflege Minimonster vorübergehend, wie z.B. an Urlaubstagen geschlossen ist.

 

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